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Die Hundesteuer für Hunde, die nicht als Wachhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerberbes gehalten werden, beträgt ab 01.01.2024:
ZuschussAlleinstehende Pensionisten mit Ausgleichszulage erhalten über Antrag einen Zuschuss von € 20,00 zur Hundesteuer.Der Zuschuss wird nur für einen Hund gewährt.
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